Dienstag, 8. März 2016

Von wegen sicher! Brüsseler Konkordanz und EAEG hat das schon geregelt

Mit der Brüsseler Konkordanz  wurde die Haftung der Gebietskörperschaften für die Sparkassen von 2001 an bis zum Dezember 2015 vollständig abgeschafft, mit anderen Worten: die Sparkassen haften für Einlagen nur gemäß der gesetzlichen Einlagensicherung und ihrem Kernkapital. 










Die Einlagensicherung wird durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt.

Vorrangig private Anleger werden berücksichtig, also Privatpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, eingetragene Vereine, Stiftungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und kleinere Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 1 EAEG).
 

Klingt schön, ABER:
Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie der öffentlichen Hand (vgl. Ausschlusskriterien gem. § 3 Abs. 2 EAEG).
 

Die oft unterstellte Haftung des Staates für die Spareinlagen wird mit diesem Gesetz jedoch nicht geregelt.

Nähres dazu finden Sie in unseren Erläuterungen zur Brüsseler Konkordanz und zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).


Was das für Sie bedeutet, lässt sich nur am konkreten Fall prüfen. Hierfür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


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Dienstag, 1. März 2016

U-Kasse: Mehr Netto vom Brutto für Ihre Mitarbeiter, ohne dass der Unternehmer dafür belastet werden muss

Die Unternehmerkasse ist das älteste Modell der betrieblichen Altersvorsorge (bav) und aktuell das Einzige, das die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlten Gelder nicht an Versicherungen, Banken, Bausparkassen oder ähnliches weitergibt, sondern dem Unternehmen unter bestimmten Bedingungen für Investitionszwecke zur Verfügung stellt. Das Geld bleibt bei im Einflussbereich der Unternehmen!

 










 


Die U-Kasse wird so zu einer Bank im Unternehmen und wird wie ein zusätzliches Profitcenter geführt. Die entstehenden Zinserträge werden genutzt, um die zugesagten Leistungen an die Mitarbeiter zu erreichen.

Darüber hinaus bietet sie dem Unternehmen eine ganze Reihe günstige steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte, die den finanziellen Gestaltungsspielraum erheblich verbessern.

Als sozial engagierter Unternehmer, der viel Wert auf Mitarbeiterbindung legt, haben Sie mit dieser Weg der BAV viel mehr Spielraum, Ihren Mitarbeitern eine tatsächlich auskömmliche Ruhestandsversorgung zu gewährleisten.

Ein scheinbares Paradoxon ist es, dass Ihre Mitarbeiter mehr Netto bekommen, wenn die Bruttolöhne sinken!  Im Idealfall spart das Unternehmen bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten bis zu 2 Monatslöhne pro Mitarbeiter und Jahr, ohne, dass der Mitarbeiter einen Cent weniger Netto bekommt. 






Wie das funktioniert erläutern wir Ihnen gern persönlich. 
Hierfür können Sie uns gern über das Kontaktformular unserer Webseite ansprechen.

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