Alles zum Thema Klassische Betriebswirtschaft, U-Kasse bzw. direkte betriebliche Altersvorsorge (BAV) und Innenfinanzierung Der Blog zur Webseite von Global Consultancy - Jan Stoschek
Donnerstag, 8. September 2016
Dienstag, 2. August 2016
++ AKTUELL ++ Gerichtsurteil zur Durchgriffshaftung bei der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) - Arbeitnehmerversicherung
Die Durchgriffshaftung der BAV wird konkret - sofern Sie betroffen sind, sprechen Sie uns jetzt an. |
Autor:
Global Consultancy AG
Jan Stoschek
Spezialberatung für Liquidität, Fördermittelmanagement
und Projektfinanzierung
Große Meißner Straße 15
01097 Dresden
Tel. +49 (0)351 329 65 661
Fax +49 (0)351 329
65 669
Mobil: +49(0)176 3078 4524
QM-System zertifiziert nach PAS 1064
Mittwoch, 11. Mai 2016
Achtung tickende Zeitbomben! Pensionszusagen - Wie Sie diese halten können in einer veränderten Gesetzeslage
Macht es Sinn Pensionszusagen auszulagern? Warum?
Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Steuerrecht - die Rechtsprechung unterliegt ständigen Veränderungen. Gerade der Bereich zur Versorgung von Gesellschaftern und Geschäftsführern ist besonders stark betroffen.
Die Pensionszusagen liegt vielfach unbeachtet in der Schublade; dabei ist diese ein recht einfaches Instrument der Alterssicherung für Gesellschafter und Geschäftsführer. Auch für leitender Angestellte ist die Direktzusage ein probates Mittel der Steuerreduzierung in Unternehmen und wurde gerade in den vergangenen Jahren viel und gern genutzt.
Zeitbombe und Eigenkapitalvernichter
Doch die Rahmenbedingungen, Dokumentationsvorschriften, Berechnungszinssätze sowie steuerlicher Bewertungsvorschriften haben sich ständig verändert und führen nun oft genug dazu, dass diese Pensionszusagen sträflich unterdeckt sind. Spätestens seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind sie zu bilanziellen Zeitbomben und Eigenkapitalvernichtern für das Unternehmen mutiert.
Im extremsten Fall wird die Firmen trotz solidem Kerngeschäft unverkäuflich, bzw. dere Rating sinkt rapide ab.
Pensionszusagen zu schützen vor dem Zugriff durch eine sich ständig ändernde Rechtsprechung |
Eine rechtskonforme Sanierung bzw. die Auslagerung solcher Pensionszusagen sind komplexe Vorgänge. Unsere Experten arbeiten eng mit Ihnen und Ihrer steuerlichen Vertretern zusammen.
Wir sind für Sie da! Vertrauen, Kooperation, Kompetenz und Diskretion sind oberstes Gebot!
Sprechen Sie uns an.
Global Consultancy AG Spezialberatung für Liquidität, Fördermittelmanagement und Projektfinanzierung - Jan Stoschek
Büro Dresden: Große Meißner Straße 15, 01097 Dresden
Tel. +49 (0)351 329 65 661
Mail: info@global-consultancy.de
Dienstag, 8. März 2016
Von wegen sicher! Brüsseler Konkordanz und EAEG hat das schon geregelt
Mit der Brüsseler
Konkordanz wurde die Haftung der Gebietskörperschaften für die Sparkassen von
2001 an bis zum Dezember 2015 vollständig abgeschafft, mit anderen Worten: die
Sparkassen haften für Einlagen nur gemäß der
gesetzlichen Einlagensicherung und ihrem Kernkapital.
Die Einlagensicherung wird durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt.
Vorrangig private Anleger werden berücksichtig, also Privatpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, eingetragene Vereine, Stiftungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und kleinere Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 1 EAEG).
Klingt schön, ABER:
Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie der öffentlichen Hand (vgl. Ausschlusskriterien gem. § 3 Abs. 2 EAEG).
Die oft unterstellte Haftung des Staates für die Spareinlagen wird mit diesem Gesetz jedoch nicht geregelt.
Nähres dazu finden Sie in unseren Erläuterungen zur Brüsseler Konkordanz und zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).
Was das für Sie bedeutet, lässt sich nur am konkreten Fall prüfen. Hierfür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Global Consultancy AG Spezialberatung für Liquidität, Fördermittelmanagement und Projektfinanzierung
Global-Consultancy AG, Jan Stoschek
Große Meißner Straße 15
01097 Dresden
Tel. +49 (0)351 329 65 661
Fax +49 (0)351 329 65 669
www.global-consultancy.de
info@global-consultancy.de
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Die Einlagensicherung wird durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt.
Vorrangig private Anleger werden berücksichtig, also Privatpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, eingetragene Vereine, Stiftungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und kleinere Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 1 EAEG).
Klingt schön, ABER:
Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie der öffentlichen Hand (vgl. Ausschlusskriterien gem. § 3 Abs. 2 EAEG).
Die oft unterstellte Haftung des Staates für die Spareinlagen wird mit diesem Gesetz jedoch nicht geregelt.
Nähres dazu finden Sie in unseren Erläuterungen zur Brüsseler Konkordanz und zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).
Was das für Sie bedeutet, lässt sich nur am konkreten Fall prüfen. Hierfür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Große Meißner Straße 15
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Dienstag, 1. März 2016
U-Kasse: Mehr Netto vom Brutto für Ihre Mitarbeiter, ohne dass der Unternehmer dafür belastet werden muss
Die Unternehmerkasse ist das älteste Modell der
betrieblichen Altersvorsorge (bav) und aktuell das Einzige, das die von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlten Gelder nicht
an Versicherungen, Banken, Bausparkassen oder ähnliches weitergibt,
sondern dem Unternehmen unter bestimmten Bedingungen für
Investitionszwecke zur Verfügung stellt.
Das Geld bleibt bei im Einflussbereich der Unternehmen!
Die U-Kasse wird so zu einer Bank im Unternehmen und wird wie ein zusätzliches Profitcenter geführt. Die entstehenden Zinserträge werden genutzt, um die zugesagten Leistungen an die Mitarbeiter zu erreichen.
Darüber hinaus bietet sie dem Unternehmen eine ganze Reihe günstige steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte, die den finanziellen Gestaltungsspielraum erheblich verbessern.
Als sozial engagierter Unternehmer, der viel Wert auf Mitarbeiterbindung legt, haben Sie mit dieser Weg der BAV viel mehr Spielraum, Ihren Mitarbeitern eine tatsächlich auskömmliche Ruhestandsversorgung zu gewährleisten.
Ein scheinbares Paradoxon ist es, dass Ihre Mitarbeiter mehr Netto bekommen, wenn die Bruttolöhne sinken! Im Idealfall spart das Unternehmen bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten bis zu 2 Monatslöhne pro Mitarbeiter und Jahr, ohne, dass der Mitarbeiter einen Cent weniger Netto bekommt.
Wie das funktioniert erläutern wir Ihnen gern persönlich.
Hierfür können Sie uns gern über das Kontaktformular unserer Webseite ansprechen.
Global-Consultancy AG
Große Meißner Straße 15
01097 Dresden
Tel. +49 (0)351 329 65 661
Fax +49 (0)351 329 65 669 www.global-consultancy.de
Die U-Kasse wird so zu einer Bank im Unternehmen und wird wie ein zusätzliches Profitcenter geführt. Die entstehenden Zinserträge werden genutzt, um die zugesagten Leistungen an die Mitarbeiter zu erreichen.
Darüber hinaus bietet sie dem Unternehmen eine ganze Reihe günstige steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte, die den finanziellen Gestaltungsspielraum erheblich verbessern.
Als sozial engagierter Unternehmer, der viel Wert auf Mitarbeiterbindung legt, haben Sie mit dieser Weg der BAV viel mehr Spielraum, Ihren Mitarbeitern eine tatsächlich auskömmliche Ruhestandsversorgung zu gewährleisten.
Ein scheinbares Paradoxon ist es, dass Ihre Mitarbeiter mehr Netto bekommen, wenn die Bruttolöhne sinken! Im Idealfall spart das Unternehmen bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten bis zu 2 Monatslöhne pro Mitarbeiter und Jahr, ohne, dass der Mitarbeiter einen Cent weniger Netto bekommt.
Wie das funktioniert erläutern wir Ihnen gern persönlich.
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Fax +49 (0)351 329 65 669 www.global-consultancy.de
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