Die Bürger müssen
Versorgungslücken für ihre Rente selbst schließen. Darum fördert der Staat die
betriebliche Altersvorsorge (BAV) und verzichtet auf die Besteuerung des dafür
verwendeten Arbeitslohnanteils. Jährlich können in allen Durchführungswegen
(Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond, Pensionszusage, Riesterrente,
Unterstützungskasse) bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung eingezahlt werden.
Die von Unternehmern oft ungeliebte
BAV ist mittlerweile Pflicht; kann aber durch den Unternehmer selbst gestaltet
werden; z.B. über Unterstützungskassen, kurz U-Kasse genannt. Darüber hinaus
ermöglicht es die betriebliche Altersvorsorge den Unternehmen für die
Mitarbeiter attraktive Renten aufzubauen und so eine stärkere
Mitarbeiterbindung an das Unternehmen zu erreichen.
Es gibt sechs Durchführungswege
für die BAV. Welcher für Ihr Unternehmen eignet ist, hängt von vielen Faktoren
ab: z.B. der Unternehmensstruktur, der Höhe der Zahlungen, und ob der
Arbeitnehmer oder/oder das Unternehmen dafür aufkommt. Nicht zuletzt natürlich
davon, was Sie als Unternehmer mit der Einrichtung einer BAV für Ihr
Unternehmen erreichen wollen.
Am bekanntesten ist die
Direktversicherung, sie ist einfach, die Unternehmen haben hier scheinbar keine
Verpflichtungen (Nachschusspflicht) und die Mitarbeiter können die Versicherung
bei einem Arbeitswechsel mitnehmen und selber weiter besparen, wenn der neue
Arbeitgeber über ein anderes Versorgungssystem verfügt, in das die bestehende
Versicherung nicht integrierbar ist.
Pensionskassen und Pensionsfonds
spielen im deutschen Markt eine eher untergeordnete Rolle und sind meinst bei
größeren Unternehmen oder verfassten Körperschaften anzutreffen.
Die zusagbaren Versorgungssummen
(Rente) sind im Allgemeinen an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt - nur bei
einer Durchführung über die Pensionszusage (Direktzusage) sowie bei der Unterstützungskasse
(U-Kasse) sind unter bestimmten Bedingungen Zusagen in fast unbegrenzter Höhe
möglich.
Die Direkt- oder Pensionszusage
spielt eine besondere Rolle; vor allem für Geschäftsführer und Vorstände. Bei
diesen gibt das Unternehmen eine Zusage für die späteren Leistungen. Dafür
werden in der Bilanz werden dafür Rückstellungen gebildet. Der Betrieb profitiert in Form eines
Steuerstundungseffekts. Der Umfang bemisst sich nach den zu erwartenden
Zahlungen für die Altersvorsorge sowie nach biometrischen Risiken wie
Berufsunfähigkeit oder Tod. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da die Rückstellungen
zu einer Bilanzverlängerung führen, die einerseits von Banken und andererseits
von potentiellen Käufern des Unternehmens negativ bewertet werden.
Bei allen Durchführungswegen
außer der pauschaldotierten U-Kasse werden die Renditen ausschließlich über externe Dritte
(Versicherungen, Banken, Bausparkassen, Fonds) erwirtschaftet.
Bei der U-Kasse in der Variante
mit Pauschaldotierung erwirtschaftet der Betrieb die Rendite selbst und kann im
Gegenzug die der Kasse zufließenden Mittel für die Innenfinanzierung nutzen.
Allen Durchführungswegen
gemeinsam ist jedoch, die BAV ist ihrem inneren Wesen nach ein Vertrag zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer! D.h. zahlungsverpflichtet für die Rentenansprüche
des Arbeitnehmers ist immer das Unternehmen, das sich jedoch für das
Erwirtschaften der Rentenansprüche der Dienste Dritter bedienen kann. Fällt die
Zahlung durch den Dritten weg, so haftet der Arbeitgeber. Dies gilt im
Gegensatz zu landläufigen Meinung auch bei Direktversicherungen.
FAZIT
Wegen der Komplexität empfehlen
wir Unternehmen vor Einrichtung einer BAV sich vorab mit der Frage: "Was
will ich damit für mein Unternehmen und mich als Unternehmer erreichen?"
zu befassen und dann mit einem unserer spezialisierten Berater zu sprechen.
Sie erreichen uns unter: 0351 329
65 661 oder auf dem Kontaktformular unserer Webseite Global-Consultancy.de.
Durchführungswege der BAV - wir bilden aus zum Fachberater BAV
Hier finden Sie Eindrücke und einen Rückblick zur Ausbildung.
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