Dienstag, 10. Juni 2014

Wege zur Betrieblichen Altersvorsorge - Ein Überblick


Die Betriebsrente im Blick: Die BAV ist mittlerweise Pflicht; kann aber durch den Unternehmer selbst gestaltet werden; z.B. über Unterstützungskassen, kurz U-Kasse genannt. Diese Kasse ermöglicht betriebliche Altersvorsorge mit attraktiven Zusagen für den Ruhestand der Arbeitnehmer und gestattet das Nutzen von Steuervorteilen für das Unternehmen. 

Die Bürger müssen Versorgungslücken für ihre Rente selbst schließen. Darum fördert der Staat die betriebliche Altersvorsorge (BAV) und verzichtet auf die Besteuerung des dafür verwendeten Arbeitslohnanteils. Jährlich können in allen Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond, Pensionszusage, Riesterrente, Unterstützungskasse) bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden.



Die von Unternehmern oft ungeliebte BAV ist mittlerweile Pflicht; kann aber durch den Unternehmer selbst gestaltet werden; z.B. über Unterstützungskassen, kurz U-Kasse genannt. Darüber hinaus ermöglicht es die betriebliche Altersvorsorge den Unternehmen für die Mitarbeiter attraktive Renten aufzubauen und so eine stärkere Mitarbeiterbindung an das Unternehmen zu erreichen. 



Es gibt sechs Durchführungswege für die BAV. Welcher für Ihr Unternehmen eignet ist, hängt von vielen Faktoren ab: z.B. der Unternehmensstruktur, der Höhe der Zahlungen, und ob der Arbeitnehmer oder/oder das Unternehmen dafür aufkommt. Nicht zuletzt natürlich davon, was Sie als Unternehmer mit der Einrichtung einer BAV für Ihr Unternehmen erreichen wollen.



Am bekanntesten ist die Direktversicherung, sie ist einfach, die Unternehmen haben hier scheinbar keine Verpflichtungen (Nachschusspflicht) und die Mitarbeiter können die Versicherung bei einem Arbeitswechsel mitnehmen und selber weiter besparen, wenn der neue Arbeitgeber über ein anderes Versorgungssystem verfügt, in das die bestehende Versicherung nicht integrierbar ist.



Pensionskassen und Pensionsfonds spielen im deutschen Markt eine eher untergeordnete Rolle und sind meinst bei größeren Unternehmen oder verfassten Körperschaften anzutreffen.



Die zusagbaren Versorgungssummen (Rente) sind im Allgemeinen an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt - nur bei einer Durchführung über die Pensionszusage (Direktzusage) sowie bei der Unterstützungskasse (U-Kasse) sind unter bestimmten Bedingungen Zusagen in fast unbegrenzter Höhe möglich.



Die Direkt- oder Pensionszusage spielt eine besondere Rolle; vor allem für Geschäftsführer und Vorstände. Bei diesen gibt das Unternehmen eine Zusage für die späteren Leistungen. Dafür werden in der Bilanz werden dafür Rückstellungen gebildet. Der Betrieb  profitiert in Form eines Steuerstundungseffekts. Der Umfang bemisst sich nach den zu erwartenden Zahlungen für die Altersvorsorge sowie nach biometrischen Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Tod. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da die Rückstellungen zu einer Bilanzverlängerung führen, die einerseits von Banken und andererseits von potentiellen Käufern des Unternehmens negativ bewertet werden.



Bei allen Durchführungswegen außer der pauschaldotierten U-Kasse werden die Renditen ausschließlich über externe Dritte (Versicherungen, Banken, Bausparkassen, Fonds) erwirtschaftet.



Bei der U-Kasse in der Variante mit Pauschaldotierung erwirtschaftet der Betrieb die Rendite selbst und kann im Gegenzug die der Kasse zufließenden Mittel für die Innenfinanzierung nutzen.



Allen Durchführungswegen gemeinsam ist jedoch, die BAV ist ihrem inneren Wesen nach ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer! D.h. zahlungsverpflichtet für die Rentenansprüche des Arbeitnehmers ist immer das Unternehmen, das sich jedoch für das Erwirtschaften der Rentenansprüche der Dienste Dritter bedienen kann. Fällt die Zahlung durch den Dritten weg, so haftet der Arbeitgeber. Dies gilt im Gegensatz zu landläufigen Meinung auch bei Direktversicherungen.



FAZIT

Wegen der Komplexität empfehlen wir Unternehmen vor Einrichtung einer BAV sich vorab mit der Frage: "Was will ich damit für mein Unternehmen und mich als Unternehmer erreichen?" zu befassen und dann mit einem unserer spezialisierten Berater zu sprechen.



Sie erreichen uns unter: 0351 329 65 661 oder auf dem Kontaktformular unserer Webseite Global-Consultancy.de.




Durchführungswege der BAV - wir bilden aus zum Fachberater BAV
Hier finden Sie Eindrücke und einen Rückblick zur Ausbildung.

Freitag, 6. Juni 2014

Vorteile der U-Kasse kurz und knapp erklärt




Hier zeigen wir Ihnen auf, wie Sie mittels der U-Kasse eine eigene Kapitaldecke im Unternehmen für Pensionszusagen aufbauen. 

Folgend haben wir Ihnen einen Fachartikel zum Thema Unterstützungskasse rausgesucht und die entscheidenden Facts hervorgehoben.

Für ein ausgedehntes Fachgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Telefon: 0351 329 65 661
Ihr Ansprechpartner: Jan Stoschek 
Global Consultancy AG