Montag, 15. Mai 2017

Solvency II und die Neufassung des VAG - Auswirkungen auf die BAV

Was ist Solvency II?

Solvency II definiert EU-weit geltende Anforderungen an die Kapitalausstattung und das Risikomanagement sowie ein einheitliches Berichtswesen von Versicherungsunternehmen. Das neue Aufsichtssystem ermöglicht auf der Basis eines stärker prinzipien- und risikobasierten Ansatzes eine flexiblere Aufsicht.

Alle 28 EU-Mitgliedstaaten und die drei Staaten des Europäischen Wirtschaftraumes werden Solvency II anwenden. Als europäischer Standard soll Solvency II helfen, die Interessen der Versicherungsnehmer durch die Einschränkung der Insolvenzwahrscheinlichkeit von Versicherungsunternehmen zu schützen. 1


Soweit die Theorie - in der Praxis sieht die Wirklichkeit ein wenig anders aus, wenn man z.B. dem Research der deutschen Bank Glauben schenkt:


Solvency II wird die Art und Weise, wie Versicherer ihre Kapitalposition bestimmen, verändern.
Bislang orientiert sich die vorzuhaltende Kapitalanforderung für Versicherer an den Prämien. Zukünftig müssen die eingegangenen Risiken in der Kapitalanlage zu Marktwerten bewertet werden und gelten als Grundlage für das von den Versicherern vorzuhaltende Kapital.

Solvency II begünstigt Anleihen mit guter Bonität und kurzen Laufzeiten.
Das Marktrisiko, das die Volatilität der Kapitalanlagen berücksichtigt, sieht höhere Kapitalanforderungen gestaffelt nach Laufzeit und Rating vor. Staatsanleihen der EWR Staaten benötigen keine Kapitalunterlegung – unabhängig von dem Rating der Anleihe – und Pfandbriefe genießen eine Vorzugsbehandlung. Dies setzt Anreize für Versicherer, ihr Kapital entsprechend zu allokieren. 2

Wie wirkt Solvency II in das VAG?

Aus dem Ansatz von Solvency II, Anlagen in private equity und Immobilien als verstärkt risikobehaftet zu betrachten und dementsprechende Eigenkapitaldeckung zu verlangen sowie den Annahmen der Deutschen Bank lässt sich unschwer ableiten, dass die Versicherer ihr Anlageportfolio derart umschichten müssen, dass verstärkt kurzlaufende Staatsanleihen und Anlagen im Geldmarkt incl. dessen Derivaten genutzt werden.

Die Volatilitäten solcher Anlagen lassen erhebliche Schwankungen - oder Spielräume - in der bilanziellen Bewertung des Sicherungskapitals sowie der Bewertungsreserven zu, die sicher nicht eben zu Gunsten der Versicherten genutzt werden.

Da auch Langfristigkeit und Garantiezinsen mit zusätzlichem Eigenkapital unterlegt werden müssen, da diese Kategorien ebenfalls als risikoerhöht gelten, wird der Versicherungswirtschaft faktisch zum Ausstieg aus dem bekannten Garantie-Produkten gezwungen.

Diese Regelungen nach Solvency II schützen die Versicherungskonzerne faktisch vor dem Hintergrund einer längerfristigen Niedrigzinsphase vor den Folgen der verordneten Anlagepolitik.

Welche Gefährdungen für Versicherer ergeben sich daraus?

12 Mrd. € Defizit,
Gefährdung auch bei Zinsanhebung

Wie reagieren die Versicherer darauf?

Auffallend viele große Versicherer geben das Geschäft mit der klassischen LV spätestens zum 31.12.15 auf, um sich nicht den neuen verschärften Regelungen stellen zu müssen, obwohl Solvency II eine 16-jährige Übergangsfrist einräumt - das Geschäft ist einfach zu risikoreich geworden, da für langfristige Garantien mehr Eigenkapital bereitgestellt werden muss.

Hier eine Übersicht:
Talanx-Gruppe (Ausstieg Juli 2015)
  • HDI
  • Neue Leben (Vorsorge- und Absicherungsspezialist für Sparkassen)
  • PB Versicherung + PB Lebensversicherung (Versicherungskooperation mit der Postbank)
  • Targo Versicherung (Versicherungskooperation mit der Targobank)
  • BHW Lebensversicherung
  • BHW Pensionskasse
Ergo-Gruppe (Ausstieg September 2015)
  • Ergo Lebensversicherung (vormals Hamburg-Mannheimer und Victoria)
  • Vorsorge Lebensversicherung
  • Ergo Direkt (vormals KarstadtQuelle Versicherungen)
Generali-Gruppe (Ausstieg Mai 2015)
  • AachenMünchener Lebensversicherung
  • Cosmos Lebensversicherung
  • Dialog Lebensversicherung
  • Generali Lebensversicherung
Züricher-Gruppe (Ausstieg Juni 2015)
  • Zürich Deutscher Herold Lebensversicherung
  • DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung
  • Deutscher Pensionsfonds
  • Baden Badener Versicherung
Allianz
Die Allianz verlautbart im September 2015, dass sie das Garantiezinsmodell der klassischen KLV nicht mehr aktiv anbietet.


Statt dessen setzen die Anbieter im LV-Bereich fast ausschließlich auf Produkte ohne Garantiezins, die zwar höhere Erträge auf Grund freierer Anlagestrategien versprechen, aber keinerlei Garantie mehr bieten, also letztlich für den Kunden in keiner Weise mehr kalkulierbar sind.

Die den neuen LV-Produkten zu Grunde liegenden erweiterten Anlagemöglichkeiten etwa in Aktienportfolios, die diese höheren Erträge erwirtschaften sollen, kann getrost entgegengehalten werden, dass alle gemanagten an Aktienindizes orientierten Anlagekonstrukten gemeinsam ist, dass sie langfristig (also > 5 Jahre) nie den jeweiligen Index geschlagen haben.

Unterstellt man dann noch die bei Versicherungen üblichen Abschlusskosten sowie die Abdeckung biometrischer Risiken, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Verbraucherschützer recht behalten, die von derartigen Produkten dringend abraten, da nicht zu erwarten steht, dass die Beitragsrenditen deutlich über den Inflationssatz steigen werden.




1 Homepage der BaFin
http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/VersichererPensionsfonds/AufbauSolvencyII/aufbau_solvency2_node.html

2 Deutsche Bank Research, 24.08.2011

Montag, 20. Februar 2017

Gesucht: zehn Mitarbeiter BAV

 


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